Listenhund und Gesetz

Listenhunde und die Gesetze

Regelungen - Listenhunde in Deutschland und den verschiedenen Bundesländern
Die Einfuhr von folgenden Rassen ist grundsätzlich verboten: • Pitbull • American Staffordshire • Staffordshire Bullterrier • Bullterrier • und Mischlinge derer (z.B. American Bully) Baden-Württenberg Die Zucht folgender Rassen ist bis zum bestandenen Wesenstest verboten: American Staffordshire, Bullterrier, Pitbull. Ab dem 6. Lebensmonat ist ein Verhaltenstest erforderlich. Zur Haltung ist die Erlaubnis der Ortspolizei Behörde erforderlich. Nach bestandenem Wesenstest (18. Lebensmonat) ggf. Leinenpflicht Befreiung möglich. Bei nicht bestandenem Wesenstest auch keine Halteerlaubnis. Bayern Zucht und Haltung der Kategorie 1 verboten. Hierzu gehören: American Staffordshire, Pitbull, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Bandog und deren Keuzungen. Haltung der Kategorie 2 nach bestandenem Wesenstest (18 Lebensmonat) mit Haltererlaubnis und Negativzeugnis ohne Auflagen möglich. Zu Kategorie 2 zählen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogo Canario, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastin Napoletano, Presa Mallorquin, Rottweiler und deren Kreuzungen. Berlin Die Zucht der Rassen Pitbull, Bullterrier, American Staffordshire und deren Kreuzungen ist verboten. Die Haltung ist nach Vorlage des Sachkunde Nachweises, eines sauberen Führungszeugnisses, einer Haftpflichtversicherung und eines Wesenstests (16 Lebensmonat) möglich. Brandenburg Die Haltung dieser Rassen ist verboten: Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Bullterrier, Pitbull, American Staffordshire. Die Haltung folgender Rassen ist nur mit einem Sachkunde Nachweis, einem sauberen Führungszeugnis, einer Haftpflichtversicherung, einem Chip und erfolgter Kastration/ Sterilisation möglich: Alano, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Presa Canario, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastin Napoletano, Presa Mallorquin, Rottweiler. Außerdem dürfen diese Rassen nur alleine gassi geführt werden. Ein Wesenstest ist möglich. Zucht nur mit gesonderter Erlaubnis. Bremen Zucht und Handel folgender Rassen ist verboten: Pitbull, Bullterrier, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen. Übernahme nur aus dem Tierschutz mit Nachweis über Sachkunde und Haftpflichtversicherung erlaubt. Hamburg Zucht und Handel folgender Rassen ist verboten: Pitbull, Bullterrier, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier. Die Haltung dieser Rassen ist nur mit einer Genehmigung vor Anschaffung möglich. Hierfür sind ein Führungszeugnis, Kastration, Haftpflichtversicherung und ein Chip nötig. Der Erfahrung nach wird eine Haltung nur sehr selten erteilt, da sich auf das berechtigte Interesse berufen wird. Folgende Rassen können ihre vermutete Gefährlichkeit widerlegen: Bullmastiff, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Kangal, Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastin Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen. Hessen Zucht, Verkauf und Erwerb folgender Rassen sind verboten, die Haltung jedoch bei Nachweis eines Führungszeugnisses, der Sachkunde, eines Chips und einer Haftpflichtversicherung möglich: Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Owtscharka, Rottweiler und deren Kreuzungen. Zucht mit Erlaubnis nach bestandenem Wesenstest beider Elternteile möglich. Wesenstest muss alle 2-4 Jahre wiederholt werden. Es darf nur ein Listenhund gassi geführt werden. Mecklenburg-Vorpommern Folgende Rassen dürfen nur mit Nachweisen wie Sachkunde und Führungszeugnis gehalten werden: Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier. Ein Hund dieser Rassen darf nur alleine gassi geführt werden. Die Zucht ist nur mit gesonderter Erlaubnis möglich. Mit einem Wesenstest (5 Jahre gültig) haben die Rassen die Möglichkeit ihre unterstellte Gefährlichkeit zu widerlegen. Niedersachsen Der Sachkunde Nachweis ist hier für jede Rasse erforderlich. Theorie vor der Anschaffung, Praxis im ersten Jahr. Auch muss jeder seinen Hund chippen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Zucht ist nur nach der Tierschutz Hundeverordnung erlaubt. Nordrhein Westfalen Für folgende Rassen besteht ein Zuchtverbot: Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. Diese Rassen dürfen nur über den Tierschutz unter Nachweis der Erlaubnis, einer Haftpflichtversicherung und des Führungszeugnis angeschafft werden. Folgende Rassen unterliegen ebenso gesonderten Auflagen und dürfen nur mit den entsprechenden Nachweisen gehalten werden: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Rheinland Pfalz Die Zucht folgender Rassen ist verboten, die Haltung jedoch unter Nachweis der Erlaubnis, Sachkunde, Haftpflichtversicherung, Chip, Kastration und berechtigtem Interesse möglich: American Staffordshire, Pitbull, Staffordshire Bullterrier. Erwerb nur durch Tierschutz. Darf nur einzeln gassi geführt werden. Saarland American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier und Pitbull müssen eine Erlaubnis, eine Haftpflichtversicherung und einen Wesenstest vorweisen. Wird der Wesenstest nicht bestanden besteht ein Zuchtverbot und gesonderte Auflagen. Sachsen Für Bullterrier, Pitbull und American Staffordshire besteht Zucht- und Handelsverbot. Nur ein Hund dieser Rasse pro Haushalt darf gehalten werden. Haltung nur mit Nachweis über Sachkunde, Haftpflichtversicherung und Führungszeugnis möglich. Erleichterte Auflagen mit bestandenem Wesenstest. Sachsen Anhalt Für Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen besteht Zucht- und Handelsverbot. Die Haltung eines auffälligen Hundes dieser Rassen ist unter Nachweis der Sachkunde, Haftpflichtversicherung und eines Chips möglich. Ansonsten Haltung mit bestandenem Wesenstest. Schleswig Holstein Keine Rasseliste Ein Hund wird nur nach Vorfall als gefährlich eingestuft, was aber nach bestandenem Wesenstest aufgehoben werden kann. Thüringen Keine Rasseliste Ein Hund wird nur nach Vorfall als gefährlich eingestuft, was aber nach bestandenem Wesenstest aufgehoben werden kann. (Änderungen durch das jeweilige Bundesland möglich)