Züchter vs Vermehrer
Züchter vs Vermehrer
Der Unterschied zwischen Züchter und Vermehrer ausführlich erklärt
Gesetzliche Grundlagen und Auflagen eines Züchters
Züchter
• Gewerbsmäßige Hundezucht erlaubnispflichtig
Gewerbsmäßige Hundezüchter oder auch Hundehändler benötigen gemäß §11 Tierschutzgesetz, eine behördliche Erlaubnis von dem zuständigen Veterinäramtes. Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit ist damit im Rahmen des Tierschutzgesetzes gleichbedeutend mit dem Begriff des gewerblichen Handels gemäß dem Gewerberechts. Ein Gewerbebetrieb braucht dabei nicht vorliegen. Ein gewerbsmäßiges Züchten wird angenommen, wenn z.B. mehr als drei Zuchthündinnen gehalten werden. Ein weiterer Punkt der Gewerbsmäßigkeit einer Hundezucht kann auch darin gesehen werden, wenn ein wechselnder großer Hundebestand vorliegt und/oder zahlreiche Verkaufsanzeigen , eine professionelle Homepage geschaltet werden. Treffen diese Punkte zu, bedarf der Hundezüchter der Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz. Die Veterinärbehörde ist verpflichtet ohne den Besitz dieser Genehmigung, die Hundezucht und den Hundehandel zu untersagen.Verwaltungsgericht Stuttgart, Az.: 4 K 5551/98
• Mindestanforderungen für eine Hundezucht im Verein (VDH)
Wer Hunde in einem Verein züchtet, muss sich an die gültigen Bestimmungen des jeweiligen Vereins halten. Beim VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) wurden Mindestanforderungen für das Züchten von Hunden erlassen:
• Kontakt zum Menschen
Allen Hunden, auch den Welpen, müssen täglich mindestens drei Stunden menschlicher Kontakt, Ansprache und Zuwendung geboten werden. Rassenspezifische Bedürfnisse müssen hierbei beachtet werden. Die Zuwendung muss vom Züchter selbst oder von einer mit ihm in enger Verbindung stehenden Person aufgebracht werden.
• Hunde aus einer Hundezucht dürfen nicht verängstigt und scheu sein
Welpen, die älter als sechs Wochen sind, müssen Kontakte mit "zwingerfremden Personen" haben. Sie sollen nicht fremdenscheu werden, sich später einmal problemlos in neue Personenkreise oder Familien integrieren und letztendlich wohl fühlen.
• Aufenthalt der Hunde
Der Aufenthalt der Hunde muss nahe dem Zuhause des Hundezüchters gelegen sein.
• Auslauf für die Hunde
Alle Räume der Hundezucht, in denen Hunde gehalten werden, müssen freien Zugang zu einem Auslauf haben. Außenzwinger der Hundezucht müssen mit einer wärmeisolierten Schutzhütte ausgestattet sein.
• Auslaufflächen / Auslauf
Der Züchter sollte die Auslauffläche seiner Hunde so gestalten, dass zumindest teilweise Naturboden aufzuweisen ist und die Hunde niemals blickdicht von der Außenwelt abgeschottet sind. Hunde müssen mindestens zwei Stunden täglich (z.B. beim Spaziergang mit dem Züchter) freien Auslauf haben.
• Zwingergröße
Der Richtwert für die Zwingergröße eines mittelgroßen Hundes liegt bei sechs Quadratmetern (größere Rassen benötigen entsprechend mehr).
• Mehrere Hunde im Zwinger
Hält der Züchter mehrere Hunde in einem Zwinger, so erhöht sich die Grundfläche um jeweils drei Quadratmeter.
• Aufenthaltsräume
Der Züchter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räume der Hundezucht trocken, sauber, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind. Wichtig ist noch eine ausreichende Helligkeit (Tageslicht!) und eine gute Lüftung.
• Hundezucht / Fenstergröße
Die Fensterfläche in einer Hundezucht muss mindestens ein Achtel der Bodenfläche ausmachen.
• Beheizung
Eine Heizung ist einer Hundezucht unbedingt nötig; die Raumtemperatur sollte mindestens zwischen 18 und 20 Grad liegen.
• Fließendes Wasser
Fließendes Wasser muss in allen Anlagen der Hundezucht zu finden sein.
• Wurfkiste für die trächtigen Hündinnen
Trächtigen Hündinnen muss eine "Wurfkiste" und eine für die Welpen unerreichbare Liegefläche zur Verfügung stehen.
• Keine Boxenhaltung oder Käfighaltung von Hunden
Eine Boxen- oder Käfighaltung von Hunden ist in einer Hundezucht verboten! Hunde dürfen nicht in Hundeboxen gehalten werden.
• Kupierverbot
Ein solches Verbot verstößt nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Das Ziel, Tiere vor unnötiger Verstümmelung zu schützen, ist legitimes Gesetzesanliegen. Es stellt ein verhältnismäßiges Mittel dar, um dieses Ziel zu erreichen. Der Gesetzgeber überschreitet nicht seinen Spielraum, wenn er grundsätzlich davon ausgeht, dass alle dem Tier von Natur aus gegebenen Körperteile erhaltenswert sind. Auch soweit in der gesetzlichen Regelung nicht zwischen einzelnen Hunderassen unterschieden wird, stellt dies die Einschätzung des Gesetzgebers nicht in Frage. So entschied das Bundesverfassungsgericht, Az.: 1 BvR 875/99 Tierschutz
• Zuchtdaten beim Zuchtverbandswechsel
Wenn ein Züchter von Tieren seine Züchtervereinigung wechselt , so muss die Züchtervereinigung , den Zuchtbuchauszug der neuen Züchtervereinigung zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung resultiert aus der vereinsrechtlichenTreuepflicht. Der Züchter kann aber nur verlangen, dass der Zuchtbuchauszug der neuen Züchtervereinigung übergeben wird. Einen Anspruch auf persönliche Übergabe an den Züchter besteht jedoch nicht. OLG Schleswig-Holstein, Az.: 1 U 217/98 - (91/99)
• Welpe mit genetischem Defekt - Haftet der Hundezüchter für einen genetischen Defekt?
Verkauft ein Hundezüchter einen Welpen und wird bei diesem Tier später eine Fehlstellung des Sprunggelenks tierärztlich festgestellt, so haftet hierfür der Verkäufer nicht, wenn er bei der Auswahl der Zuchttiere darauf geachtet hat, dass genetische Fehler bei den Elterntieren nicht vorliegen. Denn in diesem Fall ist beim Hundeverkäufer kein Verschulden festzustellen. Er hat weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt. War die Fehlstellung des Sprunggelenks genetisch bedingt, so beruhte sie auf einem schon durch die Zeugung vorgegebenen Defekt der spezifischen, für die Knochenentwicklung maßgeblichen Anlagen des Hundes. Hinsichtlich eines solchen, in der Natur des Tieres begründeten genetischen Fehlers ist dem Züchter keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen, wenn er die Hundezucht nach den dafür geltenden, auf Wissenschaft und Erfahrung beruhenden züchterischen Grundsätzen betreibt.Bundesgerichtshof VIII ZR 281/04 , BGH VIII ZR 1/05
• Schadenersatz und Minderung für an Hüftgelenksdysplasie (HD) und Ellenbogengelenksdysplasie (ED) erkrankten Hund - Züchterhaftung für genetischen Defekt
Züchterhaftung bei genetisch erkrankten Hund.
Haftet der Züchter für eine Hüftgelenksdysplasie (HD), Ellenbogengelenksdysplasie (ED)? Hat der Käufer eines genetisch erkrankten Hundes gegenüber dem Züchter einen Anspruch auf Bezahlung der Kosten einer Operation und weiterer Kosten? (Schadenersatz) Kann der Käufer den Kaufpreis mindern? Haftet der Züchter immer für eine genetisch bedingte Hüftgelenksdysplasie (HD) und einer Ellenbogengelenksdysplasie (ED)? U.a. diese und weitere Fragen hatte das Landgericht Düsseldorf zu klären. Fünf Monaten nach dem Kauf eines Welpens von einem Züchter, fing der gekaufte Hund an zu lahmen und es wurde eine schwere Hüftgelenksdysplasie (HD) und Ellenbogengelenksdysplasie (ED) diagnostiziert. Die Hundekäuferin verlangte von dem Züchter, aufgrund der genetische Erkrankungen, Schadenersatz sowie Minderung des Kaufpreises. Das Gericht wies hingegen den Schadensersatz trotz des genetischen Defektes, der bei dem verkauften Hund nachzuweisen war, gegenüber dem Züchter ab und sprach der Hundekäuferin lediglich die Minderung des Kaufpreises zu. Urteil Landgericht Düsseldorf Az. 12 O 18/07
Quelle Tierrechts Anwalt
Vermehrer
Produziert wird ohne Rücksicht auf die Gesundheit der Elterntiere und das in zweierlei Hinsicht: Ob Vater und/oder Mutter krank sind und sich das vererben kann spielt ebenso wenig eine Rolle, dass eine Hündin eben nicht am Fließband werfen sollte. Und auch die Sorge um die Welpen lässt zu wünschen übrig. Oft genug wird eben nicht nur die Sozialisation, die eben bei einem guten Züchter beginnen sollte, vernachlässigt sondern eben auch am Futter, am Tierarzt und an der Sorge bei der Unterbringung gespart. Schließlich sollen die Welpen das maximum an Gewinn erwirtschaften und das bei minimalen Einsatz.
Mit fehlender Sozialisation und mangelnder Pflege ist das Leiden der Welpen aber noch gar nicht am Ende. Oft gibt es solche Vermehrerbetriebe eben dort, wo dem Staat Geld für Kontrollen fehlt und das Umfeld günstig ist. Dann werden die Kleinen eben noch früher von der Mutter getrennt und erst mal quer durch Europa zu den zahlungskräftigen Abnehmern gebracht. Oder auf Märkten feilgeboten, über Kleinanzeigen vertickt und ähnliches.
Ein jeder Kauf eines solchen Welpen aus einem Vermehrerbetrieb hilft zwar dem Welpen selbst, aber damit bleibt die Nachfrage. Und da auch der Kauf und Verkauf von Hunden der freien Marktwirtschaft unterliegt gilt leider, mit der Nachfrage entwickelt sich auch ein entsprechendes Angebot. Solange mit Rassehunden wie Labrador Retriever und Co. Geld gemacht werden kann, wird es leider auch Vermehrerzuchten geben. Und damit leidende Hunde egal ob Mutter, Vater oder eben die Welpen.
Natürlich gibt es solche und solche Vermehrerzuchten. Von denen, in denen die Hunde am Fließband produziert werden bis zu den eher harmlosen, wo sich Herrchen oder Frauchen fern ab von Regeln einfach nur mal was dazu verdienen möchten.
Illegaler Welpenhandel
Illegaler Welpenhandel
Hintergründe und Gefahren
In Kleinanzeigen und im Internet werden viele Hundewelpen angeboten, die aus Hundefabriken aus dem Ausland stammen. Händler werben damit, eine große Auswahl verschiedener (Mode-)Rassen anbieten zu können. Oft werden die jungen Hunde sehr günstig angeboten, aber mittlerweile versuchen sich illegale Hundehändler auch als seriöse Züchter auszugeben und verlangen höhere Preise. Das Leid dieser Welpen ist immens. Sie werden meist viel zu früh von der Mutter getrennt, so dass die für Hunde sehr wichtige Sozialisierung nicht stattfinden kann. Anstatt während der Prägephase zwischen der achten und zwölften Lebenswoche an ihre zukünftigen Hundehalter übergeben zu werden, bleiben die Welpen bei den illegalen Tierhändlern in der Regel nur zwei bis vier Wochen bei der Mutter. Die Folge: Massive Verhaltensprobleme der Tiere, zum Teil bis ins Erwachsenenalter.
Viele Welpen sind von den langen Transporten geschwächt und kaum überlebensfähig. Meist werden sie weder entwurmt noch mit den lebenswichtigen Impfungen abgegeben. Auch fehlen bei der Einfuhr nach Deutschland häufig die Kennzeichnung durch Mikrochip und Begleitpapiere wie der Heimtierausweis - oder die Papiere sind gefälscht. Zuhause beim Käufer angekommen, werden die Welpen schnell schwer krank, viele sterben trotz intensivmedizinischer Behandlung. Weil die neuen Hundebesitzer die immensen Kosten der nötigen tierärztlichen Behandlung nicht aufbringen können, landen kranke Tiere oft im Tierheim. Decken Polizei und Veterinäramt einen illegalen Handel auf und beschlagnahmen Tiere, müssen die Tierheime oft viele kranke Hunde gleichzeitig aufnehmen - eine Mammutaufgabe. Jetzt helfen.
Das Leid der Elterntiere in der Vermehrerzucht
Das grausame Geschäft mit den Welpen führt auch zu erheblichem Leid bei den Elterntieren. Die Mutterhündinnen werden oft über Jahre hinweg als „Gebärmaschinen“ missbraucht, den Rüden werden Hormone gespritzt, damit sie immer wieder decken können. Die Hunde vegetieren in kleinen Zwingern vor sich hin - ohne Tageslicht, ohne Kontakt zu anderen Tieren, ohne Umwelteindrücke und -geräusche, ohne menschliche Zuneigung und ohne je eine Pfote auf eine Wiese oder einen Waldboden gesetzt zu haben.
Deckrüden
Die Rüden leben jahrelang in Einzelhaltung, werden mit Hormonen vollgepumpt und mit Gewalt wie Tritten oder Stromschlägen zum Decken gezwungen. Danach werden sie direkt wieder eingesperrt und kommen erst zum nächsten Deckakt wieder aus ihrem Verschlag heraus. Sie sind deshalb oft noch stärker traumatisiert als die Hündinnen.
Mutterhündinnen
Auch die Zuchthündinnen werden nicht wie Lebewesen sondern wie Produktionsmaschinen behandelt. Sie werden in jeder Läufigkeit neu gedeckt. In seriösen Zuchten werden die Hündinnen maximal einmal im Jahr gedeckt, das bedeutet, dass sie meistens in einer Läufigkeit leer bleiben. Die „Züchter“ achten weder auf eine spezielle Ernährung, die trächtige und säugende Hunde brauchen, noch impfen oder entwurmen sie die Tiere. Ihre Welpen müssen die Hündinnen auf Betonböden zur Welt bringen und ihren Wurf auch dort großziehen – bis er ihnen viel zu früh entrissen wird.
Quelle Tierschutzbund